Reisebedingungen

Fassung vom 15. Juni 2007


1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Europro Language Limited (vertreten durch das Europro Language Sprachreisebüro Eckhard Herrnsdorf als Generalvertretung für Deutschland und Zentraleuropa) - im folgenden "Europro Language" genannt - als Ihrem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, über das Internet, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung - ggf. über Ihr Reisebüro - schriftlich per Brief, Email oder Telefax bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom verbindlichen Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. BEZAHLUNG
2.1 Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird dem Kunden eine Buchungsbestätigung übersandt. Der Buchungsbestätigung liegt auch der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein bei. Nach Zugang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins beim Kunden ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises - bei Standardferienkursen mit einem Reisepreis von bis zu 1.000,00 EUR jedoch pauschal in Höhe von € 125,00 pro Person, bei Standardferienkursen mit einem Reisepreis von über 1.000,00 EUR pauschal in Höhe von € 200,00 pro Person - zu leisten; würde die pauschalisierte Anzahlung bei einem Kurs mehr als 20% des Reisepreises betragen, sind statt der Pauschale nur 15% Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, nicht jedoch vor Übergabe des Sicherungsscheins.
2.2 Die Reiseunterlagen werden Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro nach Eingang der Restzahlung bei uns rechtzeitig vor Abreise zugesandt. Ohne rechtzeitige Zahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistungen.

3. LEISTUNGEN
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben, die Reisebeschreibung und der Inhalt unserer Reisebestätigung maßgeblich. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor der Buchung selbstverständlich informiert werden. Unverbindliche Zusatzwünsche (wie z.B. aber nicht nur der Wunsch nach einer speziellen Gastfamilie, die gemeinsame Unterbringung in der selben Gastfamilie, Nichtraucherfamilie, etc.) werden nach Verfügbarkeit angeboten. Ist eine Option kurzfristig nicht verfügbar, haben Sie Anspruch auf die unverzügliche Erstattung eines evtl. gezahlten Zuschlages für diese Zusatzleistung. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Von einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:
bis 40 Tage vor Reiseantritt 10% des Gesamtpreises, mindestens aber € 50,-; 39-30 Tage vor Reiseantritt 35 % des Gesamtpreises, mindestens aber € 100,-; 29-7 Tage vor Reiseantritt 65 % des Gesamtpreises, mindestens aber € 100,-; 6-1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises; am Abreisetag oder bei Nichtantritt 100% des Gesamtpreises. Die Rücktrittskosten für ggf. bestellte Linienflug-, Linienbus-, Bahn- oder Fährtickets werden gesondert nach den Bedingungen der Flug-, Bus-, Bahn- oder Fährgesellschaft abgerechnet, die wir Ihnen auf Verlangen gerne zukommen lassen. Insbesondere bei Flugtickets kann die Stornogebühr ab dem Buchungstag bis zu 100% des Flugpreises betragen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung! Wir haben das Recht, einen im Einzelfall entstandenen höheren Schaden konkret zu berechnen, insbesondere Ihnen die durch die Einschaltung von Dritten entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines im Einzelfall geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen.

5.2 Auf Ihren Wunsch nehmen wir bis zum 35. Tag vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von € 35,- pro Buchung eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Eventuell gebuchte Linienflug-, Linienbus-, Bahn- oder Fährtickets können nur nach den Bedingungen der jeweiligen Flug-, Bus-, Bahn- oder Fährgesellschaft umgebucht werden, die Umbuchungsgebühren hierfür können bis zu 100% des Ticketpreises betragen. Ab dem 34. Tag können Umbuchungen, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 5.1 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

5.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 35,- zu berechnen. Die Umbuchungskosten eventuell bestellter Linienflug-, Linienbus-, Bahn- oder Fährtickets werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Werden einzelne Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine erlangte Erstattung leiten wir an den Kunden nach Abzug einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von € 50,- weiter.

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH EUROPRO LANGUAGE
7.1 Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den gesamten Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer bzw. dessen Erziehungsberechtigter selbst. Wir lassen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2 Wir können den Reisevertrag bis 21 Tage vor Reiseantritt kündigen bei Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie hierüber unverzüglich zu informieren und Ihnen den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zu erstatten.
7.3 Wir können den Reisevertrag bis 12 Tage vor Reiseantritt kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle der Durchführung entstehenden Kosten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Im Falle des Rücktritts durch uns sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unmittelbar nach der Rücktrittserklärung durch uns geltend zu machen. Sofern Sie von einem solchen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.4 Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisepreis ganz oder teilweise trotz Mahnung nicht rechtzeitig vor Abreise gezahlt wird. Unser pauschalierter Anspruch berechnet sich in diesem Falle analog nach den Rücktrittsgebühren gemäß Nr. 5.1.

8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Verpflichtung umfasst, die Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.

9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Katalog bzw. im Internet angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalog- oder Internetangaben erklärt haben;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, als wir in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung richtet sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die betrifft insbesondere aber nicht nur sämtliche Linienflüge, Fährüberfahrten, Linienbusfahrten und Bahnfahrten.

10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen aus wichtigem, uns erkennbarem Grund die Reise wegen eines Mangels nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4 Schadenersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir bei Personenschäden bis € 10.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,-. Liegt der Reisepreis über € 1.364,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
11.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Flug, Bus, Bahn) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.6 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder in Orten ohne Reiseleitung dem betreffenden Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Europro Language Sprachreisebüro Eckhard Herrnsdorf in Berlin als Generalvertretung für Europro Language Limited geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für andere Reiseziele ist ggf. ein Visum erforderlich, worüber sich der Reisende vor der Buchung zu erkundigen hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. VERSICHERUNGEN
Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. Jeder Teilnehmer ist während der Reise selbst für sein Reisegepäck (je nach Anreiseform max. 15 oder 20kg) und seinen Versicherungsschutz verantwortlich. In England sind alle Teilnehmer aus EU-Staaten über den National Health Service abgesichert (gilt nicht für chronische Erkrankungen; Rezeptgebühren müssen extra bezahlt werden; es gelten ausschließlich die Bedingungen des NHS).

16. MÜNDLICHE NEBENABSPRACHEN
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig. Eventuelle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform und müssen vom Kunden und Europro Language unterzeichnet werden.

17. GERICHTSTAND / VEREINBARUNG ÜBER GELTENDES RECHT
Für Vollkaufleute wird als Gerichtsstand Berlin, Deutschland vereinbart.

18. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Impressum / Anbieterinformationen:

Veranstalter & Lizenzgeber:
Europro Language Limited, 29 Harley Street,
London, W1G 9QR, UK (England)
Register-Nr.: 5824716 (registriert beim britischen Handelsregister 'Companies House', England)

Generalagentur Deutschland und Zentraleuropa:
Europro Language Sprachreisebüro Eckhard Herrnsdorf,
Inh. Eckhard Herrnsdorf,
Malschweg 10, D-13593 Berlin, Deutschland
Telefon (030) 99 21 84 71 und (07663) 912 39 4
(aus dem Ausland Telefon ++49-30-99218471 und ++49-7663-912394)
Telefax (030) 792 01 30
(aus dem Ausland Telefax ++49-30-7920130)
eMail: info@europrolanguage.com
Steuernr. 19/344/61927 Finanzamt Spandau von Berlin